Änderungen der Rechte von Deutschlandticket-Inhabern bei der Deutschen Bahn
Ab dem 15. August werden Personen, die das „Deutschlandticket“ nutzen, nicht mehr in der Lage sein, auf Schnellzüge wie den ICE oder IC umzusteigen, wenn der Regionalzug Verspätung hat, und anschließend eine Rückerstattung des Ticketpreises von der Deutschen Bahn (DB) beantragen.
Der Sprecher der Deutschen Bahn bestätigte diese Angelegenheit und wies darauf hin, dass das Fahrgastrechte-Servicezentrum ab diesem Datum die Bestimmungen der überarbeiteten Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) anwenden wird.
Der Grund für die neuen Änderungen bei Deutschlandticket
Der Grund für diese Veränderung ist, dass das „Deutschlandticket“ im neuen EVO-Gesetz als stark ermäßigtes Ticket definiert wurde. Daher werden Nutzer dieses Tickets keine Erstattung für Fernzugfahrkarten im Falle von Passagierrechtsproblemen erhalten können.
Allerdings können Reisende, die nicht stark ermäßigte Tickets besitzen, im Falle einer erwarteten Verspätung von mehr als 20 Minuten auf höherwertige Züge wie den ICE umsteigen und später eine Erstattung der Kosten beantragen.
Zusätzlich dazu können Nutzer des „Deutschlandtickets“ in bestimmten Fällen auch andere Verkehrsmittel wie Taxis nutzen, jedoch bietet die Deutsche Bahn in solchen Situationen eine maximale Erstattung von 120 Euro an.
Das „Deutschlandticket“, das 49 Euro pro Monat kostet, ist seit dem 1. Mai verfügbar. Es ist digital verfügbar und kann monatlich storniert werden. Es gilt für den innerdeutschen Verkehr und ist deutschlandweit gültig.
Sie können auch die Artikel der AlmanyPedia auf Englisch und Deutsch über die folgenden Links lesen: AlmanyPedia EN – AlmanyPedia DE
Sie können auch die neuesten Nachrichten aus Deutschland täglich kostenlos abonnieren, indem Sie sich für unseren Benachrichtigungsdienst anmelden.