Die deutsche Regierung führt eine Abstimmung über das Staatsbürgerschaftsgesetz durch
Es wird erwartet, dass die deutsche Regierung im heutigen Mittwochstreffen das Gesetz zur doppelten Staatsbürgerschaft billigt. Die Regierung kehrte nach ihrer Sommerpause am Montag zurück und geht rasch voran, um grundlegende Änderungen an den deutschen Staatsbürgerschaftsgesetzen vorzunehmen.
Stefan Thomae, der Politiker der Freien Demokraten (FDP), der an diesen Reformen arbeitet, bestätigte, dass die Abstimmung über den Gesetzesentwurf in der Regierungssitzung am Mittwoch, den 23. August, stattfinden wird.
Die deutsche Regierung wird ihre Position zum Staatsbürgerschaftsgesetz äußern
Der Sprecher von Thomae erklärte, dass das Gesetz während der Sommerpause der Regierung vorgelegt wurde, und fügte hinzu, dass erwartet wird, dass die überarbeitete Version des Gesetzes am Mittwoch in der Regierungssitzung präsentiert wird.
Der Sprecher bestätigte, dass es „keine strittigen Punkte“ in der aktuellen Version des Gesetzes gibt, was darauf hinweist, dass die Regierung die kontroversen Aspekte des Entwurfs gelöst hat.
Im Falle einer erfolgreichen Abstimmung in der Regierung würde der Weg für eine Abstimmung im Parlament nach dessen Rückkehr aus der Pause am 5. September geebnet werden.
Seit der Bildung der Koalition zwischen den Sozialdemokraten (SPD), den Grünen und den Freien Demokraten (FDP) im Dezember 2021 arbeitet die Regierung an der Neustrukturierung der Einbürgerungsgesetze. Eine vorläufige Version des neuen Gesetzes wurde im Mai auf der Website des Innenministeriums veröffentlicht.
Die detaillierten Reformen im Gesetz umfassen die Aufhebung einer alten Regel, die Nicht-EU-Bürgern das Tragen mehrerer Staatsbürgerschaften untersagt. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden Personen aus Nicht-EU-Ländern in der Lage sein, ihre alten Pässe zu behalten, auch nachdem sie deutsche Staatsbürger geworden sind.
Zu den weiteren Änderungen gehört auch die Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung von acht auf fünf Jahre – oder von sechs auf drei Jahre in Ausnahmefällen. Außerdem werden die Sprachanforderungen für Personen über 67 Jahre gelockert.
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