Die Gerichtsverurteilung des „Maskenrichters“ in Weimar wegen Rechtsbeugung
Ein Richter am Amtsgericht Weimar wurde zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt, wegen einer kontroversen Entscheidung im Zusammenhang mit der Maskenpflicht während der Corona-Zeit. Das Landgericht Erfurt hat am Mittwoch ein Urteil wegen Rechtsbeugung gegen den Richter gefällt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
So blieb das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft nicht nachgekommen, da die Anklage eine unbedingte dreijährige Haftstrafe gefordert hatte. Der Verteidiger des Angeklagten hatte auf Freispruch plädiert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben angekündigt, das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anzufechten.
Wenn das Urteil rechtskräftig wird, könnte der Richter seinen Job und sein Gehalt verlieren, da das öffentliche Dienstrecht in solchen Fällen, in denen eine Haftstrafe von zwölf Monaten oder mehr verhängt wird, einen solchen Verlust zwingend vorschreibt.
Das Gericht gab bekannt, dass die rechtlichen Schritte geplant und vorbereitet wurden
Der vorsitzende Richter erklärte während der Begründung des Urteils, dass der Angeklagte ein Urteil „von Anfang an beabsichtigt“ habe und die Verfahren am Amtsgericht Weimar aktiviert habe, um seine Entscheidung zu treffen.
Der Richter war Mitglied der Organisation „Kritische Richterinnen und Richter“ und hatte im April 2021 als Richter am Amtsgericht Weimar angeordnet, dass Schulkinder in zwei Schulen in Weimar keine Masken tragen müssen.
Er betrachtete seine vorübergehende Anordnung aus der Perspektive des Wohlergehens der Kinder als gerechtfertigt.
Die Entscheidung des Richters löste sowohl national als auch international eine breite Kontroverse aus. Diese Entscheidung wurde später in späteren Stadien aufgehoben, da der Richter nicht befugt war, die gestellte Frage zu beantworten, wie das Oberlandesgericht Thüringen entschieden hat.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte später diese Ansicht.
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