Expertenkritik an der Klimapolitik der Bundesregierung

In einem Bericht, der am letzten Dienstag vom Rat der Experten für Klimawandel veröffentlicht wurde, wurde seine Haltung zum Klimaschutzprogramm beleuchtet.

Der Bericht betonte den klaren Mangel an einer umfassenden Planung und transparenten Bewertung der umgesetzten Maßnahmen. Auch die Bundesumweltbehörde äußerte Bedenken hinsichtlich der Erreichung der festgelegten Klimaziele und forderte eine stärkere Verpflichtung der Regierung.

Der vom Bundesrat für Klimawandel eingesetzte Expertenrat befand sich in keiner guten Phase und betonte den eklatanten Mangel an einer „umfassenden und logischen Planung“ zur Erreichung der Klimaziele, insbesondere hinsichtlich der Reduzierung von Treibhausgasemissionen, gemäß der Erklärung des Rates zum Klimaschutzprogramm.

Die stellvertretende Vorsitzende des Rates, Brigitte Neubauer, äußerte sich am letzten Dienstag in Berlin und betonte die Notwendigkeit einer effektiven Überwachung, um sicherzustellen, ob die festgelegten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden.

Die Klimapolitik in Deutschland steht vor wachsenden Kritiken

Kritik von Experten an den Klimapolitik-Maßnahmen der deutschen Bundesregierung

Der Rat der Experten der deutschen Bundesregierung für Klimawandel äußerte sich zu den geplanten Maßnahmen im Klimaschutzprogramm.

Und sie wiesen darauf hin, dass diese Maßnahmen laut Hans-Martin Henning, dem Vorsitzenden des Rates, „erhebliche Reduktionsmöglichkeiten bei den Treibhausgasemissionen“ aufweisen.

Dennoch besteht eine geschätzte Lücke von etwa 200 Millionen Tonnen verbleibendem Kohlendioxid bis zum Jahr 2030, um die deutschen Klimaziele zu erreichen.

Um die definierten Klimaziele zu erreichen, schlug Neubauer vor, Emissionsgrenzen festzulegen. Allerdings sollte dies durch unterstützende Maßnahmen erfolgen, wie etwa soziale Ausgleichsmaßnahmen, um die finanziellen Belastungen durch die CO2-Bepreisung zu kompensieren. Ein Beispiel dafür könnte eine Klimaausgleichszahlung sein.

Bisher werden Emissionsgrenzen hauptsächlich auf europäischer und nationaler Ebene hauptsächlich auf die Energiesektoren und die Industrie angewandt.

Zusätzlich dazu wird auch eine CO2-Bepreisung auf Gebäude und Verkehr auf nationaler Ebene angewandt. Derzeit wird ein fester Preis von 30 Euro pro Tonne CO2 erhoben, der bis 2024 auf 40 Euro steigen soll.

Es ist geplant, feste Emissionsgrenzen mit deutlich höheren Preisen bis 2027 einzuführen, wahrscheinlich auch auf europäischer Ebene.

Neubauer forderte auch die Beendigung schädlicher klimaschädigender Subventionen, eine Forderung, die auch in der Koalitionsvereinbarung der regierenden Parteien bekräftigt wurde.

Gemäß Henning entspricht das Klimaschutzgesetz im Allgemeinen nicht den Anforderungen des Klimaschutzprogramms im Gesetz. Der Rat betrachtet den größten Engpass im Verkehrssektor.

Bundesumweltamt: Zusätzliche Maßnahmen sind notwendig

Das Bundesumweltamt in Dessau-Roßlau betrachtet die Klimaziele als stark gefährdet, es sei denn, es werden zusätzliche Maßnahmen ergriffen. Die Behörde hat am Dienstag ihren Bericht „Bericht zur Trendprognose 2023“ vorgelegt.

Der Bericht erwähnt, dass trotz einer Reduzierung der Lücke zum Klimaziel für 2030 um 70% im Vergleich zu den Prognosen von 2021, diese immer noch bei etwa 331 Millionen Tonnen schädlicher Treibhausgasemissionen liegt.

Im Hinblick auf die Netto-Neutralität der Gesamtemissionen bis 2045 haben die Sektoren Energie, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft ihre Ziele bereits überschritten. Hingegen haben die Sektoren Verkehr, Gebäude und Industrie ihre Ziele nicht erreicht.

Daher ruft Dirk Messner, der Präsident des Bundesumweltamtes, zu zusätzlichen Maßnahmen auf, wie der Steigerung des Einsatzes von Schienenverkehr, der Überarbeitung der Kfz-Steuer und der Beschränkung fossiler Heizsysteme.

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