Neues Gesetz in Deutschland: Immobilienbesitzer müssen ihre staatliche Finanzierung offenlegen, wenn sie Mietsteigerungen vornehmen
Am Dienstag entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass es für Eigentümer eine Pflicht ist, die Finanzierungsquellen Dritter, wie staatliche Finanzierung zur Verbesserung der Energieeffizienz, offenzulegen, wenn die Miete erhöht wird.
Und Mieter müssen in der Lage sein, die Angemessenheit der Mietsteigerung überprüfen zu können.
Eigentümer müssen nach der Erhöhung der Miete aufgrund von Verbesserungsarbeiten die Finanzierungsquellen Dritter, wie staatliche Finanzierung zur Steigerung der Energieeffizienz, offenlegen.
Dieses Urteil wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag erlassen. Diese Informationen sollen den Mietern ermöglichen, den Grund und den Umfang der Mietsteigerung zu überprüfen und zu entscheiden, ob sie rechtliche oder technische Experten, zum Beispiel im Bauwesen, konsultieren sollten (Aktenzeichen: VIII ZR 416/21).
Es ist möglich, die Finanzierung von Dritten von der Mietsteigerung abzuziehen
Gemäß dem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs wird die Mietsteigerung reduziert, wenn der Eigentümer staatlich geförderte zinsgünstige Darlehen, zinslose Darlehen, Mietschuldenfreiheitsbestätigungen von Mietern oder Beiträge Dritter zugunsten des Mieters erhalten hat, oder aus Finanzierungsquellen, die von staatlichen Finanzinstituten auf föderaler und Landesebene bereitgestellt werden.
Dies soll sicherstellen, dass Vermieter im Vergleich zu Personen, die Verbesserungsarbeiten aus ihren eigenen Mitteln finanzieren, keine übermäßigen Gewinne erzielen.
In einem speziellen Fall in Berlin hat der Vermieter keine angemessenen Informationen über eine berücksichtigungsfähige Drittfinanzierung im Text der Mietsteigerungsmitteilung zur Verfügung gestellt.
Dennoch wies die Mitteilung auf ein Ankündigungsschreiben in Bezug auf die Verbesserungen hin, in dem die Absicht erklärt wurde, einen Antrag auf Finanzierung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Energieeffizienzmaßnahmen zu stellen. Der Kläger argumentiert, dass die Mietsteigerungsmitteilung aus formellen Gründen unwirksam ist.
Nachdem das Mietgericht in Berlin-Wedding zugunsten des Mieters geurteilt hatte und der Vermieter vor dem Mietgericht in Berlin mit seinem Einspruch scheiterte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Berufung des Vermieters gegen das Urteil abgelehnt.
Sie können auch die Artikel der AlmanyPedia auf Englisch und Deutsch über die folgenden Links lesen: AlmanyPedia EN – AlmanyPedia DE
Sie können auch die neuesten Nachrichten aus Deutschland täglich kostenlos abonnieren, indem Sie sich für unseren Benachrichtigungsdienst anmelden.